Neue Regelungen für den Trainingsbetrieb

Aktive, Allgemein, Jugend

Die neue Version der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg sieht unter bestimmten Voraussetzungen auch Lockerungen für den Amateur- und Breitensport vor. Die Regelungen im Überblick.

Inzidenz über 100 (Bundesnotbremse – Regelungen wie bisher):
Bis 13 Jahre: 5er Gruppen im kontaktlosen Training, Trainer:in mit negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
Über 13 Jahre: Allein, zu zweit oder eigener Haushalt (kontaktlos)

Inzidenz stabil unter 100 (5 Werktage in Folge):
Bis 13 Jahre: 20er Gruppen (kontaktarmes Training)
Über 13 Jahre: 20er Gruppen (kontaktarm), Trainer:innen & Spieler:innen benötigen einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Ansonsten max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten (kontaktarm)

Inzidenz stabil unter 50 (5 Werktage in Folge):
Bis 13 Jahre: 20er Gruppen (kontaktarm)
Über 13 Jahre: 20er Gruppen (kontaktarm), Trainer:innen & Spieler:innen benötigen einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Ansonsten max. 10 Personen aus max. 3 Haushalten (kontaktarm)

Alle Lockerungen und Verschärfungen müssen vom zuständigen Landkreis festgestellt und bekanntgegeben werden. Zur Information: Der Inzidenzwert lag laut Landesgesundheitsamt am heutigen Montag für den Landkreis Waldshut bei 98,2. Bleibt der Wert fünf Tage lang stabil unter 100 treten erste Lockerungen ein (gemäß obigen Angaben). Sollte dies der Fall sein, werden wir Euch rechtzeitig über unsere Kommunikationskanäle informieren.

Mehr Informationen (SBFV-Mitteilung): Neue Regelungen für das Training | Bezirk Freiburg (sbfv.de)

Quelle: Instagram-Account Südbadischer Fußballverband