Corona-Update: Regelungen in der Alarmstufe II

Allgemein

Mit Inkrafttreten der Alarmstufe II und der neuen Corona-Verordnung Sport in Baden-Württemberg ab dem 26.11.2021 gilt für den Sportbetrieb:

  • Sowohl im Trainings- als auch Spielbetrieb die 2G-Regel (geimpft oder genesen); sowohl im Freien als auch in Innenräumen (z.B. Kabinen)
  • im Vereinsheim (Sportsbar) ebenfalls die 2G-Regel (geimpft oder genesen)
  • Zutritt nur für Zuschauer, die entweder geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Schnelltest (max. 24h alt) oder PCR-Test (max. 48h alt) vorweisen können (2G+ Regelung).
    Antigen-Schnelltests sind an öffentlichen Teststationen möglich oder können unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden (Tests selbst mitbringen). Auch Test-Zertifikate im Rahmen betrieblicher Testungen sind zulässig.

Für den Spiel- und Trainingsbetrieb gilt weiterhin ein vom SV Jestetten ausgearbeitetes Hygienekonzept inkl. Kontakt-Datenerhebung der Zuschauer.

Wir hoffen dabei inständig auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Mitteilung des SBFV (26.11.): UPDATE: Alarmstufe II und neue CoronaVO Sport: 2G für Spieler*innen | SBFV