Weitere Lockerungen für den Amateur- und Breitensport

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Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung überarbeitet. Bei niedriger Inzidenz können Kabinen und Duschen ohne Tests genutzt werden und auch der Alkoholausschank ist wieder gestattet. Die Regeln im Überblick.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist im jeweiligen Stadt- oder Landkreis also wieder ein vollständiger Fußballbetrieb möglich. Des Weiteren sieht die neue Corona-Verordnung eine höhere Zuschauerzahl vor: In Stufe 2 (Inzidenz unter 35) sind bis zu 750 Personen erlaubt, in Stufe 1 (Inzidenz unter 10) sogar maximal 1.500. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung Sport entfällt zudem das explizite Verbot, alkoholische Getränke im Rahmen von Sportveranstaltungen auszuschenken und zu konsumieren.

Inzidenzstufe 4 (7-Tage-Inzidenz über 50):
Amateursport ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. Alle Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben (3G).
Zuschauer: Im Freien maximal 250 Personen, wobei ab einer Zuschauerzahl von 200 Personen auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen ist. Alle Besucher müssen einen 3G-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35):
Amateursport ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Alle Sportler müssen einen 3G-Nachweis haben.
Zuschauer: Im Freien maximal 500 Personen, wobei ab einer Zuschauerzahl von 200 Personen auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen ist. Alle Besucher müssen einen 3G-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 10):
Amateursport ist im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein 3G-Nachweis ist nicht erforderlich.
Zuschauer: Im Freien maximal 750 Personen oder bis zu 20 Prozent der zugelassenen Kapazität. Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Alternativ bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität, wobei die Teilnahme dann nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises zulässig ist. Ab einer Zuschauerzahl von 200 Personen ist auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen.

Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz unter 10): MOMENTAN IM LANDKREIS WALDSHUT GÜLTIG
Amateursport im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein 3G-Nachweis ist nicht erforderlich.
Zuschauer: Im Freien maximal 1.500 Personen oder bis zu 30 Prozent der zugelassenen Kapazität. Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Alternativ bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität, wobei die Teilnahme dann nur mit 3G-Nachweis zulässig ist. Ab einer Zuschauerzahl von 300 Personen ist auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen.

Der Infektionsschutz und die Einhaltung der AHA+L-Regeln sind weiterhin ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Pandemie. Für den Trainings- und Spielbetrieb sind weiterhin Hygiene- und ggf. auch Testkonzepte zwingend erforderlich. Die Erfassung der Kontaktdaten aller anwesenden Personen ist weiterhin Pflicht.

Mit den Regelungen der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (gültig seit 28.06.) steht einer Rückkehr zum vollständigen Spiel- und Trainingsbetrieb bei stabil niedriger Inzidenz nichts im Wege. Dennoch gilt bei Sportveranstaltungen weiter ein Hygiene-Konzept und die Kontaktdaten-Erfassung.