Übergang zu geregeltem Trainingsbetrieb

Mit den morgen eintretenden Lockerungen geht der SVJ wieder zum regulären Trainingsplan über. Die Nutzung der Kabinen inkl. Duschen ist auch wieder erlaubt. Die Testpflicht für Außenaktivitäten fällt voraussichtlich ab Dienstag.

Angesichts der sinkenden Infektionszahlen im Landkreis Waldshut gelten ab morgen weitere weitreichende Lockerungen und Erleichterungen, auch für den Amateur- und Breitensport. Ab morgen, 07.06. treten die Lockerungen der Öffnungsstufe 2 und 3 gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick:

  • Training und Spiele sind ohne Teilnehmerbegrenzung im Freien mit bis zu 500 Zuschauern zugelassen.
  • Noch unterliegen alle Teilnehmenden ab 14 Jahren der Testpflicht.
  • ABER: Bleibt die Inzidenz 5 Tage stabil unter 35, fällt die Testpflicht für Training und Spiele weg. Das Training ist ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Spiele sind dann mit bis zu 750 Zuschauern möglich. Für den Landkreis Waldshut ist das aller Voraussicht nach ab Dienstag, 08.06. der Fall.
  • Gemäss der Notverordnung Sport des Kultusministeriums Ba-Wü ist auch die Nutzung der Kabinen und Duschen wieder zulässig. Am Ende jedes Trainingstages ist eine Desinfektion des Kabinentrakts vorzunehmen.

Für den SVJ bedeuten die Lockerungen, dass wieder zum regulären Trainingsbetrieb inkl. Nutzung der Duschen / Kabinen übergegangen wird. Ein aktualisiertes Hygiene-Konzept wird in den nächsten Tagen auf der Homepage veröffentlicht. Auch der Trainingsplatz kann wieder für das Training genutzt werden. Ab morgen gilt der folgende Trainingsplan:

Gleichzeitig wird die Online-Buchung des Kunstrasenplatzes über die Homepage eingestellt. Sollte weiterhin Bedarf bestehen, den Platz privat zu nutzen (außerhalb der regulären Trainingszeiten) steht der Trainingsplatz als öffentliche Sportanlage zur Verfügung.